Genehmigung
Schmerztherapie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Natascha Burgardt 040 / 22 802 - 406 natascha.burgardt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Vertragsärztlich tätige Ärzte
- EBM Kapitel / GOP
30700, 30702, 30706, 30708
- Fachliche Anforderung
- Vorlage eines differenzierten Zeugnisses über die geforderte Anzahl von Untersuchungen und Behandlungen, die selbstständig unter Anleitung eines Arztes absolviert wurden, der die Voraussetzungen zur Erlangung der Weiterbildungsbefugnis nach
- dem Weiterbildungsrecht der Ärztekammer für die Zusatzweiterbildung "spezielle Schmerztherapie" erfüllt
und
- einen Nachweis über eine 12monatige ganztägige Tätigkeit in einer entsprechend qualifizierten Schmerzpraxis, Schmerzambulanz oder einem Schmerzkrankenhaus. Hier werden Tätigkeiten im Rahmen der Weiterbildung im Fachgebiet nicht anerkannt !
- Zusätzliche Anforderungen
- Nachweis über die regelmäßige Teilnahme - mindestens achtmal - an einer interdisziplinären Schmerzkonferenz innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung
- Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung nach der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä)
- Nachweis über die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer
- Die räumlichen und apparativen Anforderungen sind zu bestätigen