Genehmigung
Neugeborenen Screening
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Natascha Burgardt 040 / 22 802 - 406 natascha.burgardt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
- Fachärzte mit einer Fachgebundenen Zusatzweiterbildung Labordiagnostik
- Fachärzte mit einer Fachkunde Laboruntersuchung
- EBM Kapitel / GOP
01724, 01725, 01726, 01727
- Fachliche Anforderung
- Regelmäßige Erbringung von Tandemmassenspektrometrien (2 Jahre vor Antragsstellung)
- Erbringung von 20.000 Tandemmassenspektrometrien (1 Jahr vor Antragsstellung)
- Anforderung an die Labore
- eine Mindestanzahl von 50.000 untersuchten Erstscreeningproben innerhalb eines Jahres
- Das Labor muss über qualifiziertes Personal verfügen und mit der entsprechenden technischen Ausrüstung ausgestattet sein (Voraussetzungen gelten mit einer Akkreditierung für medizinische Laborleistungen durch die Deutsche Akkredietierungsstelle GmbH (DAkkS GmbH) als belegt)