Genehmigung
Langzeit-EKG
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Susanne Keller Di - Do 040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Physikalische Therapie
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Praktische Ärzte
- EBM Kapitel / GOP
03322 - Kapitel 3.2.1
03241 - Kapitel 3.2.3
04241, 04222 - Kapitel 4.2.3
13252, 1325 - Kapitel 13.2.2
27322, 27323 - Kapitel 27.3
- Fachliche Anforderung
Facharzt für Innere Medizin
oder
Zeugnis bzw. Bescheinigung, dass mindesten 100 kontinuierlich aufgezeichnete Langzeit-EKG Untersuchungen einschließlich Auswertung und Beurteilung selbständig durchgeführt wurden.
- Apparative Anforderungen
Die apparative Ausstattung ist von der betreuenden Gerätefirma zu bestätigen (Gewährleistungsgarantie)