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19.12.2019

Organisiertes Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen: BA beschließt Anpassungen im EBM

Der Bewertungsausschuss (BA) hat am 11. Dezember 2019 einen Beschluss zur Anpassung des EBM im Rahmen der Früherkennung von Zervixkarzinomen gefasst und Änderungen des Abschnitts 1.7.3 EBM vorgenommen. Hierzu werden die Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening und die dazugehörigen Gebührenordnungspositionen in einen neuen Unterabschnitt 1.7.3.1 überführt. Im Unterabschnitt 1.7.3.2  wird für die Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen ärztliche, zytologisch- und laborärztliche Leistungen der Abklärungsdiagnostik (Abschnitt B der KFE-RL und der oKFE-RL) in den EBM aufgenommen. Außerdem wird für die Leistungen gemäß Abschnitt B. II. §§ 6 und 8 der KFE-RL, die nicht im organisierten Programm stattfinden, die GOP 01760 in den EBM aufgenommen.

Aufgrund vermehrter Nachfragen haben wir Ihnen die Änderungen in Kurzform zusammengefasst:

Die GOP 01760 EBM (159 Punkte) rechnet der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe ab, wenn er die klinische Untersuchung nach §6 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie durchführt. Klinische Untersuchungen umfassen in Abhängigkeit vom Lebensalter der Versicherten folgende Leistungen:

Ab dem Alter von 20 Jahren:

  • gezielte Anamnese-Spiegeleinstellung der Portio
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Portio
  • Oberfläche und aus dem Zervikalkanal, in der Regel mit Hilfe von Spatel (Portio-Oberfläche) und Bürste (Zervikalkanal)
  • Fixierung des Untersuchungsmaterials für die zytologische Untersuchung.
  • bimanuelle gynäkologische Untersuchung
  • Befundmitteilung (auch zur Zytologie) mit anschließender diesbezüglicher Beratung
  • Inspektion der genitalen Hautregion

Zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren:

  • Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung
  • Inspektion der entsprechenden Hautregion

Die GOP 01761 EBM (179 Punkte) rechnet der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe ab, wenn er das Screening zur Früherkennung des Zervixkarzinoms durchführt. Die klinische Untersuchung beinhaltet:

Ab dem Alter von 20 Jahren die:

  • gezielte Anamnese (inklusive HPV-Impfstatus)
  • Inspektion der genitalen Hautregion
  • bimanuelle gynäkologische Untersuchung
  • Spiegeleinstellung der Portio
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Portio-Oberfläche und aus dem Zervixkanal in der Regel mit Hilfe von Spatel (Portio-Oberfläche) und Bürste (Zervikalkanal)
  • Fixierung des Untersuchungsmaterials
  • Befundmitteilung (auch zum Befund des Abstrichs) mit anschließender diesbezüglicher Beratung,

Zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren:

  • das Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung
  • die Inspektion der entsprechenden Hautregion.

Die GOP 01764 EBM (67 Punkte) rechnet der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe ab, wenn eine Abklärungsdiagnostik durchgeführt wird. Das Vorgehen hierzu ist in der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme Teil III C §7 aufgelistet.

Die GOP 01765 EBM (658 Punkte) rechnet der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe ab, wenn er eine Abklärungskolposkopie durchführt

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KBV sowie im dazugehörigen Beschluss des Bewertungsausschusses. In der Ausgabe 1/2020 unseres Abrechnungs-Newsletters gehen wir noch einmal detailiert auf das Thema eingehen.