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26.01.2021

Abrechnungsinformationen für im Impfzentrum tätige Impfärzte

Einmalige Registrierung für die Abrechnung der geleisteten Dienste im Impfzentrum notwendig

Sollten Sie sich für die Tätigkeit als Impfarzt im Impfzentrum angemeldet haben, benötigt die KV Hamburg für die Abrechnung der geleisteten Dienste im Impfzentrum noch einige Informationen von Ihnen. 

Hierzu registrieren Sie sich bitte unter https://www.ekvhh.de und geben die dort abgefragten Informationen an. Eine Anmeldung im Online-Portal mit Benutzerkennung und Passwort ist für den Registrierungsprozess nicht erforderlich.

Die Abrechnung der geleisteten Dienste  kann durch die KV Hamburg nur erfolgen, wenn die im Registrierungsformular abgefragten Informationen vollständig und korrekt ausgefüllt werden.

Eine Rechnungslegung der von Ihnen erbrachten Dienste gegenüber der KV Hamburg ist nicht notwendig. Die Vergütung erfolgt seitens der KV Hamburg anhand des Dienstplanes im Impfzentrum in einem ca. 14-tägigen Abrechnungsintervall.  
Die geleisteten Dienste werden hierbei zum 15. eines Monats und zum jeweiligen Monatsende erhoben und ca. 10 Werktage nach Erhebung ausgezahlt.