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28.01.2021

Abrechnung von Impfzeugnissen/Attesten durch Nicht-Vertragsärzte

Einmalige Registrierung für die Abrechnung zur Abrechnung von Impfzeugnissen notwendig

Vertragsärzte rechnen die Ausstellung von Impfzeugnissen bzw. Impfattesten über die normale Quartalsabrechnung ab. Nicht-Vertragsärzte registrieren sich für die Abrechnung unter: https://www.ekvhh.de

Die von Ihnen getätigten Angaben werden Ihnen nach Registrierung in einer PDF per Mail zur Unterschrift zugesandt. Bitte unterschreiben Sie das ausgedruckte Dokument und übermitteln Sie dieses postalisch an:

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Rechnungslegung
Humboldtstraße 56
22083 Hamburg

Mit der Registrierungsmail erhalten Sie Ihre Zugangsdaten zum Online-Portal der KV Hamburg. Nach der erstmaligen Anmeldung können die von Ihnen abzurechnenden Leistungen im Online-Portal hinterlegt werden.

Die Abrechnung der ausgestellten Zeugnisse erfolgt ohne Personenbezug, quartalsweise, untergliedert nach Monaten, bis zum Ende des auf das Quartalsende folgenden Monats. Sofern Sie Abrechnungsdaten bereits für Dezember 2020 eintragen möchten, werden diese ebenfalls mit dem 1. Quartal 2021 abgerechnet.

Die Verwaltungskosten betragen für Nichtmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen 3,5 % der Abrechnungssumme.

Die abrechnungsbegründenden Unterlagen sind bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern und beim Abrechnenden aufzubewahren und nicht an die Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln.