
Elektronisches Rezept (eRezept)
Ab dem 1. Januar 2022 sollen verpflichtend Vertragsärztinnen und -ärzte das elektronische Rezept (eRezept) zur Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für GKV-Patienten nutzen.
Abschied vom „rosa Zettel“
Bitte bestellen Sie baldmöglichst einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA 2.0) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihren IT-Dienstleistern, um die notwendigen Updates zu erhalten, sobald diese erhältlich sind.
Notwendige technische Ausstattung
- Update auf PTV 4+ Konnektor (unterstützt u.a. die Komfortsignatur)
- PVS-Anpassung: Einrichtung des eRezept-Moduls
- eHBA 2.0 für die elektronische Signatur (QES) Drucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi zum Ausdruck des eRezepts
Signaturprozess
Für den Signaturprozess wird die „Komfortsignatur“ verwendet: Die Ärztin oder der Arzt steckt den eHBA 2.0 ins Kartenterminal gibt eine selbst vergebene PIN ein. Anschließend ist es möglich, bis zu 250 eRezepte innerhalb von 24 Stunden per Klick zu unterschreiben.
Mit Auslösen der elektronischen Signatur wird das E-Rezept direkt in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Die Rezeptdaten können später in der Apotheke abgerufen werden.
Übergangsregelung
Bis 30. Juni 2022 kann übergangsweise das alte Verfahren angewendet werden.
Schritt für Schritt
- Die Ärztin oder der Arzt verschreibt wie gewohnt ein Medikament im Praxisverwaltungssystem (PVS). Dabei wird das E-Rezept automatisch auf Vollständigkeit geprüft
- Durch einen Klick im PVS löst die Ärztin oder der Arzt die qualifizierte elektronische Signatur aus. Dank dieser Signatur ist das Rezept fälschungssicher.
- Fragen Sie nun bei Ihren Patientinnen und Patienten, ob sie die eRezept-App nutzen.
Ausnahmen
Achtung: Bei Haus und Heimbesuchen sowie bestimmten Ausnahmefällen verwenden Sie bitte weiterhin das Papierrezept (Muster16). Auch für andere Verordnungen bleiben zunächst die dafür vorgesehenen Papiermuster bestehen.
Ein eRezept ist in einigen Fällen für die Praxis möglich, aber nicht verpflichtend, wenn die Verordnungssoftware dies unterstützt. Dies gilt für elektronische Verordnungen:
- Verschreibungspflichtigen Arzneimittel für gesetzlich versicherte Selbstzahler (entspricht dem „blauen“ Privatrezept)
- Apotheken- aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel für gesetzlich versicherte Selbstzahler (entspricht dem „grünen“ Rezept)
- Apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die von Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen bezahlt werden
Für Privatversicherte ist das eRezept bislang noch nicht möglich.
Wie kommt der Patient ohne eRezept-App an seine Medikamente?
- Der Patient erhält in der Praxis einen Ausdruck des eRezepts.
- Das Dokument wird automatisch vom PVS erstellt, nicht unterschrieben und kann im Format A5 oder A4 in Schwarz-Weiß gedruckt werden.
- Der Patient bringt den Ausdruck in die Apotheke und bekommt dort die verordneten Medikamente.
Wie kommt der Patient mit der eRezept-App an seine Medikamente?
Falls der Patient bereits die eRezept-App nutzt und dafür angemeldet ist, benötigt er keinen Ausdruck.
- Der Patient erhält eine Information in seiner App, dass das eRezept für ihn zur Verfügung steht und in der Apotheke eingelöst werden kann.
- Der Patient ruft auf dem Smartphone einen Code auf, den er in der Apotheke vorzeigt.
- Die Apotheke erfasst mithilfe eines QR-Codes die Verordnungen im Apothekenverwaltungssystem (AVS). Damit entfällt das mühsame und fehleranfällige Entziffern von etwaigen handschriftlichen Informationen.