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21.08.2025 Informationen für PraxisTeamS

eRezept 

Das e-Rezept, ist die digitale Version des Muster 16 für die Verordnung von Arzneimitteln.
Seit dem 1. Januar 2024 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel per eRezept zu verordnen.

Notwendige technische Ausstattung

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit einem Konnektor ab der Version PTV 5
  • installiertes eRezept-Modul
  • aktivierter elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation plus PIN
  • empfehlenswert: eingerichtete Komfortsignatur
  • installierter Drucker

Signaturprozess

Einzelsignatur 

  • eHBA wird in Kartenlesegerät gesteckt
  • PIN muss für jede digatale Signatur eingegeben werden
  • Nur für Praxen geeignet, in denen nicht viel signiert wird

Stapelsignatur

  • Für das Signieren vorbereiteter Dokumente geeignet
  • eHBA wird in Kartenlesegerät gesteckt
  • Mit einem Klick sämtliche Dokumente in Stapel signiert
  • Wird von Praxen vorallem für eAU genutzt

Komfortsignatur (Empfohlen)

  • eHBA wird in Kartenlesegerät eingesteckt
  • Einmalige Eingabe der PIN
  • Innerhalb von 24 Stunden können bis zu 250 Dokumente signiert werden.
  • Empfohlen für das Ausstellen von eRezepten

 

Schritt für Schritt

  1. Verordnung wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem erstellen
  2. „Senden“ anklicken: eRezept wird nun signiert - entweder durch Stecken des eHBA oder durch Komfortsignatur – und an den eRezept-Server gesendet. Dort ruft die Apotheke die Verordnungs daten ab.
  3.  Ob eGK oder App – wie das Rezept eingelöst wird, spielt für die Praxis keine Rolle