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23.01.2020 Qualitätssicherung

Stichprobenprüfung im Einzelfall

Die Geschäftsstelle Qualitätssicherung überprüft regelmäßig durch Stichproben die Qualität der ärztlichen Leistungen sowie die Mindestanforderung an die Gerätesicherheit der betriebenen apparativen Ausstattung. Die Auswahl der zu prüfenden Ärzte erfolgt, soweit nicht anders geregelt, nach dem Zufallsprinzip anhand der Abrechnungsdaten. Bei der Beurteilung der dann vorzulegenden Unterlagen wird die Geschäftsstelle wiederum durch die Qualitätssicherungskommissionen unterstützt.