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25.06.2020

Qualitätssicherung - Ab dem 1. Juli 2020 Rückkehr zum Normalbetrieb

Angesichts der Coronavirus-Krise hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) im März entschieden, viele Qualitätssicherungs-Maßnahmen vorübergehend aussetzen (KVH Telegramm, Ausgabe 58, 18. März 2020). Dies betraf unter anderem Dokumentationsprüfungen durch Stichproben, Fallsammlungs-, Präparate- oder Geräteprüfungen und die Einhaltung von Mindestmengen. Hiermit sollten in erster Linie die Praxen entlastet werden.

Ab dem 1. Juli 2020 wird die Qualitätssicherung der KVH angesichts des aktuell kontrollierbaren Corona-Krankheitsgeschehens zum Normalbetrieb zurückkehren und Unterlagen für die Qualitätssicherungs-Maßnahmen anfordern.

Aktuell verhandeln die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband noch über Anpassungen zu den Frequenzregelungen und Fortbildungsmaßnahmen einzelner Qualitätssicherungsvereinbarungen für das Jahr 2020.

Über die Verhandlungsergebnisse werden wir informieren.