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14.01.2020

Patienteninformation zur Datenverarbeitung Qualitätsprüfungen bei Röntgen-, CT- und MRT-Untersuchungen

Die Aussetzung zum 01. Januar 2020 betrifft sowohl das bereits laufende Programm zur Früherkennung von Darmkrebs als auch das zum 01.01.2020 startende Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.

Zusätzlich werden die bislang bestehenden Verpflichtungen zur Dokumentation der Früherkennungskoloskopie und zur Übermittlung von Quartalsberichten für den immunologischen Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zum 01. Januar 2020 aufgehoben.

Die Umstellung der Dokumentation war ursprünglich für Januar 2020 geplant. Sie soll dazu dienen, die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme, die entsprechend den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angeboten werden, zu evaluieren. Mit der Evaluation soll die Qualität der Programme systematisch erfasst und weiterentwickelt werden.

Hintergrund der Aussetzung der Dokumentation ist, dass es nicht allen Softwareanbietern gelingen wird, zum Starttermin der Programme die nötige Dokumentationssoftware anzubieten. Der G-BA hat daher entschieden, die Dokumentationsverpflichtung so lange auszusetzen, bis eine flächendeckende Implementierung der Software in die Praxisverwaltungssysteme möglich ist.