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07.10.2020

DMP - Strukturanpassung Personal

Die Fortbildungspflicht des nichtärztlichen Personals für das Jahr 2020 ist als erfüllt zu betrachten, wenn der Arzt seine Fortbildungspflicht für das Jahr 2020 gemäß der Ausnahmeregelung nachgewiesen hat. 

Die Befristung der Regelung für das nichtärztliche Personal gilt analog der Ausnahmeregelung für Ärzte für das Jahr 2020.

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen unter der u.g. Telefonnummer gern weiter! 

NameTelefonE-Mail
Katharina Flindt040 / 22 802 -  461katharina.flindt@kvhh.de

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de