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23.08.2021

Ankündigung einer Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen

Die Ultraschall-Vereinbarung sieht die regelmäßige Prüfung der technischen Bildqualität von Ultraschall-Untersuchungen im B-Modus vor (Konstanzprüfung).

Die KV Hamburg wird in den nächsten Wochen alle Hamburger Praxen und Einrichtungen, die ein Ultraschallgerät betreiben, anschreiben und zur Vorlage eines Wartungsprotokolls auffordern. 

Aus dem Protokoll muss zu erkennen sein, dass die Leistungsfähigkeit des Ultraschallsystems hinsichtlich der technischen Bildqualität eine ausreichende diagnostische Sicherheit ermöglicht. Das Wartungsprotokoll darf nicht älter als 2 Jahre sein.

Die KV Hamburg empfiehlt, jetzt zu prüfen, ob ein entsprechendes Wartungsprotokoll vorliegt und ggf. eine Wartung vornehmen zu lassen. 

Falls eine Wartung nicht zeitnah durchgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit ein aktuelles Ultraschallbild pro Gerät vorzulegen. 

Betroffene Praxen erhalten ein Anschreiben mit weiteren Informationen zur Konstanzprüfung.

Ihre Ansprechpartner in der Abteilung Qualitätssicherung:

NameTelefonE-Mail
Marcia Bazelak040 / 22 802 - 305 marcia.bazelak@kvhh.de
Kay Siebolds040 / 22 802 - 478kay.siebolds@kvhh.de