Was wird überprüft?
Der Genehmigungsinhaber muss der KV Hamburg gegenüber nachweisen, dass er eine Mindestanzahl an MRT-Untersuchungen der Mamma innerhalb eines bestimmten Zeitraumes persönlich erbracht hat.
Umfang der Überprüfung
Erforderlich ist die Durchführung von mindestens 50 kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma in der vertragsärztlichen Versorgung innerhalb von 12 Monaten.
Überprüfung
Die KV Hamburg prüft anhand der abgerechneten Leistungen des Genehmigungsinhabers. Reichen diese Leistungen nicht aus, wird der Genehmigungsinhaber zur Vorlage geeigneter Nachweise aus der nicht vertragsärztlichen Tätigkeit aufgefordert.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Abrechnungszahlen erfüllt, erhält der Genehmigungsinhaber hierüber eine Bestätigung.
- Sind die geforderten Abrechnungszahlen nicht erfüllt, wird der Genehmigungsinhaber zur Teilnahme an einem Kolloquium innerhalb von 3 Monaten aufgefordert. Kann der Arzt seine fachliche Befähigung im Kolloquium nicht nachweisen (bzw. absolviert er kein Kolloquium) ist die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von MRT-Untersuchungen der Mamma aufzuheben.