
Strahlentherapie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Rita Fischer 040 / 22 802 - 447 rita.fischer@kvhh.de Kristin Folgmann 040 / 22 802 - 449 kristin.folgmann@kvhh.de Sindy Richter 040 / 22 802 - 551 sindy.richter@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Strahlentherapie: Facharzt für Strahlentherapie
stereotaktische Radiochirurgie (SRS): Facharzt für Strahlentherapie oder Facharzt für Neurochirurgie
- EBM Kapitel / GOP
Strahlentherapie:
Kapitel 25.3
stereotaktische Radiochirurgie:
Kapitel 25.3
25322 Einzeitige SRS für das erste Zielvolumen; einmal im Krankheitsfall
25323 Zuschlag zur GOP 25322 für die SRS von mehr als einem Zielvolumen; je weiterem Zielvolumen
25348 Bestrahlungsplanung für die SRS; einmal im Krankheitsfall
- Fachliche Anforderung
Bescheinigung über die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde gemäß Strahlenschutzverordnung und ggf. Bescheinigung über die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz, vgl. §§ 47 und 48 Strahlenschutzverordnung.
für die stereotaktische Radiochirurgie für Fachärzte für Neurochirurgie:
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation erfolgt zusätzlich in einem Kolloquium bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
- zusätzliche Anforderungen
aktueller Prüfbericht zur Sachverständigenprüfung für das genutzte Gerät
Herstellererklärung, sofern aus den eingereichten Unterlagen die Erfüllung der apparativen Anforderungen nicht hervorgeht
Genehmigung nach §12 Abs. 1 nr. 1 bzw. Nr. 3 StrlSchG der zuständigen Behörde (Amt für Verbraucherschutz, Staatliche Arbeitsschutzaufsicht) für den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung und/oder den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen (bei zugelassenen und ermächtigten Ärzten personenbezogen)
Die entsprechenden Formulare finden Sie hier unter "S" wie Strahlenschutz.