Genehmigung
Polygraphie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Susanne Keller 040 / 22 802 - 494 Di-Do susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- EBM Kapitel / GOP
30900, 30905
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin (bzw. Kinderheilkunde)
- Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirugie
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt)
- Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie
- Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie
- Fachliche Anforderung
- Zusatzbezeichnung Schlafmedizin
oder
- eine der o. g. Facharztbezeichnungen
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs von 30 Stunden Dauer an mindestens 5 Tagen, der während der letzten 12 Monate vor Antragstellung und innerhalb von 6 Monaten absolviert wurde.
- zusätzliche Anforderungen
Die apparative Ausstattung ist Anhang eines Gerätenachweises nachzuweisen.