Genehmigung
Molekulargenetik
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastianvonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Humangenetik,
- Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
- Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
- ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin
- zusätzliche Anforderungen
- Es muss ein System der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen eingerichtet werden.
- Die regelmäßige Teilnahme an geeigneten externen Qualitätssicherungsmaßnahmen -Ringversuchen - muss nachgewiesen werden.
- Der verantwortlichen ärztlichen Person muss ein Verzeichnis der molekulargenetischen Leistungen und schriftlichen Anweisungen für die fachgerechte Entnahme und Behandlung von Untersuchungsmaterial zur Verfügung gestellt werden.
- Eine strukturierte Zusammenarbeit mit der verantwortlichen ärztlichen Person durch Bereitstellung indikationsbezogener Auftragshinweise ist zu gewährleisten.
- In unklaren Konstellationen soll eine konsiliarische Erörterung zur Klärung der Indikationsstellung zwischen der verantwortlichen ärztlichen Person und dem durchführenden Arzt möglich sein.