Genehmigung
Balneophototherapie
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Susanne Keller Di - Do 040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- EBM Kapitel / GOP
10350
Kapitel 10
- Apparative Anforderungen
- Eingabemöglichkeit der UV-Bestrahlungsdosis oder der Zeit am Bestrahlungsgerät
- Festlegung der Höchstbestrahlungsdosis für jede im Bestrahlungsgerät verwendete Strahlenart
- Überwachtung der Leuchtmittel durch vierteljährliche Messung mittels Handmessgerät ("Dosimetrie"), wenn im Bestrahlungsgerät keine automatische UV-Messung vorhanden ist
- Automatiken zum Abschalten aller Lampen am Ende der Bestrahlung oder bei öffnen der Tür
- Haltevorrichtung für den Patienten, Möglichkeit der Türöffnung von innen
- Möglichkeit zur Überwachung des Patienten während der Bestrahlung durch das Praxispersonal
- Schutzvorrichtungen bei einem speziellen Lampentyp, den sog. "Hochdruckbrennern"
- Fachliche Anforderung
- Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung "Haut-und Geschlechtskrankheiten"
- Erfahrungen in der Durchführung der Balneophototherapie durch den Nachweis von mindestens 20 abgeschlossenen Behandlungszyklen, davon mindestens fünf zur Photosoletherapie und mindestens fünf zur Bade-PUVA-Therapie
- Kenntnisse über die Behandlung von akuten Nebenwirkungen der Therapie
- Kolloquien
Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Verfahren zur Qualitätssicherung nach § 75 Abs. 7 SGB V.
Link siehe unter Rechtliche Grundlagen / Vereinbarungen
- Organisatorische Anforderungen
- regelmäßige technische Wartung des Bestrahungsgeräts entsprechend den Vorgaben des Herstellers, spätestens jedoch nach zwei Jahren
- Leuchtmittelwartung bei allen Geräten mit oder ohne integrierte UV-Messung: Überprüfung der Bestrahlungsstärke der Leuchtmittel durch ein gemäß Medizinprodukte-Betreiberverodnung qualifiziertes Wartungsunternehmen nach 200 Betriebsstunden bzw. nach einem Jahr (ausschlaggebend ist das jeweils zuerst erreichte Kriterium). Im Rahmen dieser Wartung ist das bzw. sind die UV-Messgerät(e) (in integrierte UV-Messgeräte oder Hand-Dosimeter) der Arztpraxis zu kalibrieren
- zusätzlich bei Bestrahlungsgeräten ohne intrigierte UV-Messgeräte: vierteljährliche Überprüfung der Bestrahlungsintensität der Leuchtmittel mittels eines auf das Emmissionsspektrum abgeglichenen UV-Messgerät
- Einweisung des Personals, das für die Bedienung des Bestrahlungsgerätes zuständig ist, in die Gerätebedienung durch den Gerätehersteller oder ein von diesem beauftragtes Unternehmen oder durch den dermatologen (bzw. eine vom Dermtologen entsprechend beauftragte und geschulte Person)
- Räumliche Anforderungen
- Räume für Bad und Bestrahlung in unmittelbarer Nähe
- freie Zugangsmöglichkeiten der Wanne von mindestens zwei Seiten
- Umkleidemöglichkeiten, Patientenliege, Patientendusche und Lüftungsmöglichkeiten
- die Anordnung der Räume und geräte soll den Schutz der Privatsphäre des Patienten gewährleisten