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08.08.2019

Wichtiger Hinweis zum HA-Vermittlungsfall – 4-Tage-Regelung gilt seit 06.08.2019

Am 05.08.2019 wurde im Deutschen Ärzteblatt die Aufnahme des § 17 a in den Bundesmantelvertrag der Ärzte verkündet. Das bedeutet, dass der vom Hausarzt vermittelte Termin seit dem 06.08.2019 innerhalb eines Zeitraums von vier Kalendertagen nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt liegen muss, damit der Facharzt die Leistungen, die sonst in das Budget fallen würden, extrabudgetär vergütet bekommt. 

Gleiche Frist gilt ab dem 01.09.2019 für den Zuschlag, den Hausärzte für eine Terminvermittlung erhalten. Jedoch wird der Zuschlag auch dann gewährt, wenn der Termin beim Facharzt vom Patienten nicht wahrgenommen wird. Als erster Zähltag gilt der Tag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit. Wird bei einem Patienten z. B. an einem Montag festgestellt, dass eine dringende Behandlung beim Facharzt erforderlich ist, so muss der Termin spätestens am Freitag stattfinden.

An dieser Stelle möchten wir erneut darauf hinweisen, dass die Leistungen im Rahmen des HA-Vermittlungsfalls nur dann für Fachärzte extrabudgetär vergütet werden können, wenn für den vermittelten Patienten eine durch den Hausarzt ausgestellte Überweisung vorliegt. Weitere Informationen zum HA-Vermittlungsfall stehen Ihnen auf der Homepage der KBV zur Verfügung.