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11.01.2021

Auslandsabkommen: Aktuelle Information zu EU-Versicherten aus dem Vereinigten Königreich

Die bisherige europäische Krankenversicherungskarte aus dem Vereinigten Königreich behält in der EU vorläufig ihre Gültigkeit. Grund ist das Abkommen, das EU und Vereinigtes Königreich Ende des Jahres ausgehandelt haben. Aufgrund seines Austritts wird das Königreich zusätzlich dennoch wie geplant neue Karten ohne das EU-Logo ausgeben, die zur Inanspruchnahme von unvorhersehbaren Behandlungen berechtigen.

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) teilte nun kurzfristig mit, dass wegen des Abkommens „vorläufig alle Europäischen Krankenversicherungskarten (EHIC) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEB) aus dem Vereinigten Königreich zu akzeptieren sind“. Für das Abkommen wird noch die Zustimmung des EU-Parlaments benötigt, die voraussichtlich bis Februar 2021 erfolgt.

Wie bisher können Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Leistungen nach GOÄ abrechnen, wenn keine gültige Karte oder PEB vorgelegt wird. Wird die Karte nachgereicht, werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet.

Wichtig: Diese Regelungen betreffen ungeplante Behandlungen, etwa nach einer Verletzung. Bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich eigens für den Zweck einer geplanten OP oder medizinischen Behandlung in Deutschland bleiben die Regelungen wie gehabt. Hier sind genau wie früher gesonderte Genehmigungen des Heimatlandes erforderlich.

Künftig EHIC ohne EU-Logo

Aufgrund seines EU-Austritts wird das Vereinigte Königreich eine neue EHIC ohne EU-Logo ausgeben: Citizens‘ Rights (CRA) EHIC. Auch für Studierende aus dem Vereinigten Königreich wird es eine neue Karte ohne EU-Logo geben.