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30.03.2020

Lieferengpass Propofol– Einzelimport im SSB

Aufgrund der bestehenden Lieferschwierigkeiten von Propofol-haltigen Arzneimitteln kommt es zu Versorgungsengpässen im niedergelassenen Bereich. Der Verband der Ersatzkassen in Hamburg hat uns im Namen der GKV informiert, dass aufgrund des Lieferengpasses ausnahmsweise - abweichend von den Regelungen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung-  preisgünstige alternative Präparate als Einzelimport gemäß § 73 Absatz 3 AMG bezogen werden können. 
ACHTUNG: Diese Ausnahmeregelung gilt nur bis zum 30.04.2020 und ist ausschließlich auf den genannten Einzelfall (Lieferengpass Propofol) beschränkt.  Die Zusage entfaltet keine Präjudiz auf ähnlich gelagerte Lieferschwierigkeiten anderer Präparate oder zukünftige, etwaige Lieferengpässe derselben Produkte.