Digitale Gesundheitsanwendungen: Hinweise zur Verordnung, Abrechnung und Vergütung
Nach und nach stehen immer mehr erstattungsfähige Gesundheits-Apps bereit. Damit ist im September 2020 ein neuer Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung entstanden. Denn neben Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder häuslicher Krankenpflege können nun auch digitale Gesundheitsanwendungen verordnet werden. Was ärztliche und psychotherapeutische Praxen über die Verordnung und Abrechnung wissen sollten, stellt Ihnen diese KBV-Praxisinformation vor.