
Digitale Gesundheitsanwendungen
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Dezember 2019 wurde die „App auf Rezept“ für Patientinnen und Patienten in die Gesundheitsversorgung eingeführt (§§ 33a und 139e SGB V).
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von verschreibungsfähigen Gesundheits-Apps aus den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen die unter https://diga.bfarm.de/de aufgelistet sind. Diese Liste wird ständig aktualisiert und erweitert. Manche Apps sind nur vorläufig verschreibungsfähig, einige verlangen eine Verlaufskontrolle. Nähere Informationen zu deren Inhalten und zur Verordnung finden Sie unter dem o.a. Link und können Sie der nachfolgenden Praxisinfo der KBV zu entnehmen.