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Arzneimittelverträge mit Krankenkassen
Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach § 84 Abs. 1 S. 5 SGB V mit der BARMER
gekündigt zum 30. Juni 2020
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Verträge
Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach § 84 Abs. 1 S. 5 SGB V mit der BARMER i. d. F. der 1. Ergänzungsvereinbarung ab 1. Januar 2017
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Verträge
Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Hamburg nach § 84 Abs. 1 S. 5 SGB V mit der BARMER GEK ab 1. Oktober 2016
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Vertrag zu Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen bei der Behandlung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen (CED) nach § 84 Abs. 1 S. 5 SGB V mit der BARMER
gekündigt zum 30. Juni 2020
Ältere Fassungen
Verträge
Vertrag zu Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen bei der Behandlung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen (CED) nach § 84 Abs. 1 S. 5 SGB V mit der BARMER i. d. F. der 2. Ergänzungsvereinbarung ab 1. April 2019
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Verträge
Vertrag zu Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen bei der Behandlung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen (CED) nach § 84 Abs. 1 S. 5 SGB V mit der BARMER i. d. F. der 1. Ergänzungsvereinbarung ab 1. Januar 2017
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Verträge
Vertrag zu Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen bei der Behandlung chronisch entzündlicher Darmerkrankungen (CED) nach § 84 Abs. 1 S. 5 SGB V mit der BARMER GEK ab 1. Oktober 2016
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Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Versicherten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V mit der BARMER
gekündigt zum 30. Juni 2020
Ältere Fassungen
Verträge
Vertrag zur Verbesserung der der Versorgungsqualität von Versicherten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen gem. § 84 Abs. 1 S. 5 SGB V mit der BARMER i. d. F. des 1. Nachtrages ab 1. Januar 2020
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Verträge
Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Versicherten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen gem. § 84 Abs. 1 S. 5 SGB V mit der BARMER ab 1. Juli 2019
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Vertrag gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei der oralen Antikoagulation „Vitamin K-Antagonisten Therapie“ mit dem BKK-Landesverband NORDWEST
Verträge
Vertrag gem. § 84 Abs. 1 S. 5 SGB V zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei der oralen Antikoagulation „Vitamin K-Antagonisten Therapie“ mit dem BKK-Landesverband NORDWEST (Stand der beigetretenen BKKn: 1. April 2024)
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Ältere Fassungen
Verträge
Vertrag gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei der oralen Antikoagulation „Vitamin K-Antagonisten Therapie“ ab 1. Juli 2019 (Stand der beigetretenen BKKn: 2. September 2019)
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Verträge
Vertrag gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei der oralen Antikoagulation „Vitamin K-Antagonisten Therapie“ mit dem BKK-Landesverband NORDWEST ab 1. Juli 2019 (Stand der beigetretenen BKKn: 1. August 2019)
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Verträge
Vertrag gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei der oralen Antikoagulation „Vitamin K-Antagonisten Therapie“ mit dem BKK-Landesverband NORDWEST ab 1. Juli 2019 (Stand der beigetretenen BKKn: 1. Juli 2019)
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