Genehmigung
EMDR
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Psychologische Psychotherapeuten
Fachärzte für:
- Psychotherapeutische Medizin
- Psychsomatische Medizin und Psychotherapie
- Psychiatrie und Psychotherapie
sowie Ärzte mit der Zusatzbezeichnung:
- Psychotherapie
- Psychoanalyse
- EBM Kapitel / GOP
Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing Analytische Psychotherapie 35411, 35412, 35415
Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing Tiefenpsychologisch Psychotherapie 35401, 35402, 35405
Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing Verhaltenstherapie 35421, 35422, , 35425
- Erforderliche Abrechnungsgenhemigungen der KVH
Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Psychotherapie in dem jeweiligen Psychotherapieverfahren (AP, TP oder VT)
- zusätzliche Anforderungen
- Zeugnisse und Bescheinigungen, aus denen sich ergibt, dass Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Behandlung der posttraumatischen Behandlungsstörung und der EMDR erworben wurden.
Ist im Rahmen der Weiterbildung diese Qualifikation nicht erworben worden, ist in Form einer Äquivalenzbescheinigung nachzuweisen, dass
- mindestens 40 Stunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Trauma Behandlung und EMDR
und
- mindestens 40 Stunden Einzeltherapie – mit mindestens 5 abgeschlossenen EMDR Behandlungsabschnitten – unter Supervision von mindestens 10 Stunden mit EMDR durchgeführt wurden