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28.11.2025

Abrechnungsprüfung für HZV-Leistungen

Ergänzt am 03.12.2025

Im Rahmen der Teilnahme an HZV-Verträgen kommt es leider immer wieder zu rückwirkenden Abrechnungskorrekturen. Ursache hierfür sind fehlerhafte Abrechnungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) für Leistungen bei HZV-versicherten Patientinnen und Patienten. 

In Hamburg haben sich die KV Hamburg, der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hamburg und die Krankenkassen auf Einführung einer Abrechnungsprüfung für HZV-Leistungen verständigt. Diese schützt die Praxen vor unnötiger Arbeit.

Sie wird erstmals ab dem 3. Abrechnungsquartal 2025 wirksam.

Für die Praxen bedeutet das konkret:

Künftig wird die bei der KV Hamburg eingereichte Quartalsabrechnung in einer Abrechnungsprüfung dahingehend überprüft, ob im Rahmen der Quartalsabrechnung von HZV-Ärztinnen und -Ärzten Leistungen aus der HZV bei der KV Hamburg für die entsprechenden HZV-Patientinnen und Patienten eingereicht wurden.

Diese Leistungen werden von der KV-Abrechnung gestrichen und in einem gesonderten Nichtabrechnungsbescheid Ihnen gegenüber als abgelehnt ausgewiesen. 

Für diese Leistungen besteht daraufhin die Möglichkeit der (Neu-)Abrechnung über das HZV-System. Hierdurch wird ein nachträgliches Prüfverfahren bei den Krankenkassen vorgebeugt und zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei den Hausarztpraxen vermieden.

Die Krankenkassen und Verbände begrüßen diesen neuen Ansatz. Die Schnittstelle zwischen kollektivvertraglicher (allgemeiner vertragsärztlicher) und selektivvertraglicher (gesonderter) Versorgung wird damit auf eine neue, kooperative Ebene gehoben.

Die Abrechnungsprüfung der HZV-Leistungen sollen die rückwirkenden Abrechnungskorrekturen künftig deutlich reduziert werden. Für die Vertragsteilnehmer:innen wird spätes Nacharbeiten und Prüfen von Korrekturanforderungen enorm reduziert, es entstehen zeitnahe Korrekturmöglichkeiten für unbeabsichtigte Fehlabrechnungen. 

Bei Fragen zur Nachreichung Ihrer Leistungen über die HZV wenden Sie sich gerne an den Kundenservice der HÄVG unter 0 22 03 / 57 56 11 11 oder unter kundenservice@hzv.de.