
Heilberufsausweise: Kartenaustausch jetzt beauftragen
Ärzte und Psychotherapeuten mit einem neuen Heilberufsausweis der Generation 2.1 müssen diesen jetzt mitunter nochmals tauschen.
Die KBV appelliert an die Betroffenen, der Aufforderung ihres Anbieters nachzukommen und umgehend eine Austauschkarte beziehungsweise Folgekarte zu beantragen. Dies gilt auch für alle, die noch einen ausschließlich RSA-fähigen Heilberufs- und Praxisausweis haben.