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15.11.2022

"Normaler" Grippeimpfstoff auch für Personen ab 60 Jahren

Das BMG hat Ende Frebruar die Gültigkeit der Sonderregelung zu Grippeimpfstoffen für Personen ab 60 Jahren bis zum 31. März 2023 verlängert (KVH-Telegramm vom 25.01.2022). Damit gilt auch für die Saison 2022/2023,

  • dass auch Personen ab 60 Jahren einen Anspruch auf die Versorgung mit „normal dosierten“ Grippeimpfstoff haben und
  • dass dabei dennoch die Verordnung des kostenintensiveren Hochdosis–Grippeimpfstoffs als wirtschaftlich gilt.

Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die STIKO weiterhin für Personen ab 60 Jahren vorrangig die Verwendung des Hochdosisimpfstoffs (Efluelda®) aufgrund der besseren Wirksamkeit empfiehlt.
(Epid.Bull. 1/2021 – www.rki.de ).


Diese Sonderregelung hat den Hintergrund, dass für den Fall von Versorgungsproblemen mit dem vorrangig empfohlenen Hochdosis-Impfstoff die Grippeimpfung der älteren Personen trotzdem gesichert sein sollte.