
Impftiterbestimmung nach Schutzimpfungs-Richtlinie
Die Schutzimpfungs-Richtlinie sieht bei festgelegten Impfungen in bestimmten Konstellationen und Indikationen auch serologische Testungen vor. Diese können jetzt ab 1.Oktober 2024 in Hamburg zu Lasten der GKV abgerechnet werden