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03.02.2020

Änderung Muster 61: Beratung zu medizinischer Rehabilitation

Zum 01.04.2020 ändert sich das Muster 61 per Stichtagsregelung. Ab dem 01.04.2020 muss ausschließlich das neue Formular eingesetzt werden. Die bisherigen Versionen verlieren ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden

Bitte beachten Sie:
 

  • Bestellungen für das neue Muster 61 können ab dem 02.03.2020 beim PAV aufgegeben werden.
  • Ab dem 16.03.2020 werden durch den PAV automatisch die neuen Vordrucke verschickt.
  • Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 01.04.2020 noch alte Muster 61 benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden. Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 01.04.2020 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.
  • Das neue Muster 61 darf erst ab dem 01.04.2020 eingesetzt werden.
  • Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten.