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19.03.2026

Änderungen bei der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ab 2026

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 eine Anpassung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen. Die Änderungen erfolgen in zwei Stufen und betreffen praktisch alle niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Grundlage des Beschlusses ist die regelmäßig vorgesehene Überprüfung, ob die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit angemessen ist. Dazu wurden die aktuelle Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023 sowie die Abrechnungsdaten des Jahres 2024 ausgewertet.

Stufe 1: Mehr Geld für Personalkosten ab Januar 2026

Gute Nachricht zuerst: Die Strukturzuschläge (GOP 35571 bis 35573), die der Refinanzierung einer angestellten Halbtagskraft dienen, steigen rückwirkend zum 1. Januar 2026 um rund 14 Prozent. Hintergrund sind die gestiegenen Tarifgehälter für Medizinische Fachangestellte. Wer eine MFA beschäftigt und die Mindestpunktzahl im Quartal erreicht, erhält damit eine spürbare Entlastung bei den Personalkosten.

Konkret:

  • GOP 35571 steigt von 159 auf 182 Punkte
  • GOP 35572 steigt von 66 auf 75 Punkte
  • GOP 35573 steigt von 81 auf 93 Punkte

Die Mindestpunktzahl, ab der die Strukturzuschläge greifen, wird im Zuge der Absenkung der Therapiebewertungen ab April auf 173.957 Punkte pro Quartal angepasst (bisher 182.084 Punkte). Damit bleibt die Erreichbarkeit der Zuschläge in etwa erhalten.

Stufe 2: Absenkung der Therapievergütung ab April 2026

Ab dem 1. April 2026 sinken die Bewertungen für nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 Prozent. Betroffen sind unter anderem:

  • Einzeltherapie (z. B. GOP 35401 ff.): von 941 auf 899 Punkte
  • Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151): von 472 auf 451 Punkte
  • Psychotherapeutische Akutversorgung (GOP 35152): von 472 auf 451 Punkte
  • Gruppentherapien (GOP 35173 ff., Abschnitt 35.2): jeweils minus 4,5 %
  • Neuropsychologische Therapie (GOP 30932, 30933): ebenfalls minus 4,5 %
  • Zuschläge zur Kurzzeittherapie (GOP 35591 ff.): ebenfalls minus 4,5 %

Umgerechnet auf den aktuellen Orientierungswert bedeutet das bei einer 50-minütigen Einzeltherapie ein Minus von knapp 5 Euro pro Sitzung.

Warum wird abgesenkt?

Der Bewertungsausschuss vergleicht regelmäßig, ob Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit dem Einkommen bestimmter Facharztgruppen (Chirurgie, Gynäkologie, Dermatologie, HNO und Urologie) vergleichbar ist. Dabei werden sowohl die erzielbaren Umsätze als auch die Praxiskosten berücksichtigt.

Die aktuelle Berechnung zeigt, dass der erzielbare Umsatz einer vollausgelasteten Praxis mit rund 192.800 Euro über dem ermittelten Soll-Umsatz von rund 173.600 Euro liegt. Rein rechnerisch hätte das eine Absenkung um fast 10 Prozent gerechtfertigt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat sich jedoch bewusst dafür entschieden, die Kürzung auf 4,5 Prozent zu begrenzen – zugunsten der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Positiv:

  • Die höheren Strukturzuschläge kompensieren steigende Personalkosten und gelten bereits seit Januar 2026
  • Die rechnerisch mögliche Absenkung wurde mehr als halbiert

Zu beachten:

  • Ab April 2026 sinkt das Honorar pro Therapiestunde spürbar
  • Die Maximalpunktzahl für Strukturzuschläge wird ebenfalls abgesenkt (auf 405.899 Punkte bei vollem Tätigkeitsumfang)

Wie geht es weiter?

Der Bewertungsausschuss hat angekündigt, bis zum 30. September 2026 ein Konzept zur Weiterentwicklung des gesamten Vergütungsmodells zu erarbeiten. Geprüft werden soll unter anderem, ob Praxen mit angestellten Therapeuten stärker einbezogen werden, ob der Facharztvergleich aktualisiert wird und ob die Datengrundlagen verbessert werden können. Die Ergebnisse dieser Überprüfung könnten mittelfristig zu weiteren Veränderungen der Vergütungsstruktur führen.

Quelle: Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, 87. Sitzung vom 11. März 2026