Sprechstundenbedarf: Cortisonhaltige Arzneimittel für Kinder in Notfällen
Nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung in der derzeit gültigen Fassung sind für die Notfallbehandlung nur Corticoide zur Injektion (Achtung: keine Depot-Corticoide, keine Kristallsuspensionen oder ölige Emulsionen; keine langwirksamen Corticoide!) sowie betamethasonhaltige Tropfen als Akutbehandlung nach Bienen- bzw. Wespenstichen (bei Insektenallergie) als Sprechstundenbedarf anforderbar.
In der letzten Quartalskonferenz konnten wir uns mit den Krankenkassen darauf verständigen, dass für die Behandlung von Kindern auch andere Darreichungsformen cortisonhaltiger Präparate akzeptiert werden, sofern es sich um kindgerechte Darreichungsformen (Säfte, Zäpfchen usw.) handelt und die jeweiligen Arzneimittel gemäß Fachinformation eine Notfallindikation aufweisen. Achtung: Dies gilt ausschließlich für Kinderärzte!!!
In der letzten Quartalskonferenz konnten wir uns mit den Krankenkassen darauf verständigen, dass für die Behandlung von Kindern auch andere Darreichungsformen cortisonhaltiger Präparate akzeptiert werden, sofern es sich um kindgerechte Darreichungsformen (Säfte, Zäpfchen usw.) handelt und die jeweiligen Arzneimittel gemäß Fachinformation eine Notfallindikation aufweisen. Achtung: Dies gilt ausschließlich für Kinderärzte!!!