RSV Prophylaxe zulasten der gesetzlichen Krankenkassen
Seit diesem Jahr sind aktive Impfungen und ein weiterer Antikörper zur RSV-Prophylaxe verfügbar. Sie sollen RSV-Infektionen bei den Risikogruppen Ältere und Säuglinge vorbeugen. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission wird im kommenden Jahr erwartet. Deshalb sind die neuen Impfstoffe zurzeit keine Pflichtleistung der gesetzlichen Kassen.
Übersicht der Wirkstoffe und Handelspräparate
Handelname | Wirkstoff | Zulassung | GKV | Weitere Info |
Synagis® | Palivizumab | Prävention der durch das RSV hervorgerufenen schweren Erkrankungen der unteren Atemwege, die Krankenhausaufenthalte erforderlich machen, bei Kindern mit hohem Risiko für RSV-Erkrankungen: • Kinder, die in der 35. Schwangerschaftswoche oder früher geboren wurden und zu Beginn der RSV-Saison jünger als 6 Monate sind. • Kinder unter 2 Jahren, die innerhalb der letzten 6 Monate wegen bronchopulmonaler Dysplasie behandelt wurden. • Kinder unter 2 Jahren mit hämodyna- misch signifikanten angeborenen Herzfehlern | Arzneimittel zur Primärprävention GKV Leistung (wirtschaftlich) gemäß Therapiehinweis (Sekundärprophylaxe) G-BA hat Verfahren zur Änderung/Erweiterung des Therapiehinweises eingeleitet
| Monoklonaler Antikörper zur passiven Impfung Mehrfach zu verabreichen (erste Dosis zu Beginn der Saison) |
Beyfortus® | Nirsevimab | Anwendung bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison zur Prävention von RSV-Infektionen (nur für Kinder unter bzw. bis 12 Monaten) | Als Arzneimittel zur Primärprävention keine Kassenleistung G- BA passt Therapiehinweis zur wirtschaftlichen VO an (Anwendung als Sekundärprophylaxe analog zu Palivizumab) G-BA hat Verfahren zur Änderung/Erweiterung des Therapiehinweises eingeleitet | Monoklonaler Antikörper zur passiven „Impfung“ (Wirkung gegen das F Protein des RSV) Einmalgabe
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Abrysvo® | Respiratorisches Syncytial-Virus-Impfstoff | Zum passiven Schutz von Säuglingen ab der Geburt bis zum Alter von 6 Monaten vor Erkrankungen der unteren Atemwege, die durch das RSV verursacht werden, nach Immunisierung der Mütter während der Schwangerschaft. Zur aktiven Immunisierung von Personen ab einem Alter von 60 Jahren zur Prävention von durch RSV verursachten Erkrankungen der unteren Atemwege. | Zurzeit (noch) keine Stiko – Empfehlung Keine GKV Leistung | Aktive Impfung für Schwangere zur passiven Immunisierung des Neugeborenen Risiko der Frühgeburtlichkeit muss noch geprüft werden |
Arexvy® | Respiratorisches Syncytial-Virus-Adjuvans-Impfstoff | aktiven Immunisierung von Erwachsenen im Alter von 60 Jahren und älter zur Prävention von durch das RSV verursachten Erkrankungen der unteren Atemwege | Bisher keine Stiko - Empfehlung Keine GKV Leistung | Risikogruppe für schwere Verläufe von RSV-Infektionen sind ältere Menschen sowie Personen mit kardialen oder pulmonalen Grunderkrankungen sowie immundefiziente und immunsupprimierte Personen jeden Alters |
Die Techniker Krankenkasse (TK) übernimmt Beyfortus®
Die TK hat die KVH informiert über ihre Kostenübernahme für Beyfortus® und bittet Ärzte im Behandlungsfall, die Verordnung von Beyfortus® aus einem Kassenrezept zulasten der TK zu verordnen (auf den Namen des Patienten). Die Kostenübernahme von Beyfortus® (Nirsevimab) erfolgt bei der TK für folgende Versicherte (Satzungsleistung):
- Als Prophylaxe gegen das Respiratory Syncytial Virus (RSV-Prophylaxe) über die gesetzliche Regelleistung hinaus für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe.
Dies umfasst Kinder, die wegen bronchopulmonaler Dysplasie begleitende therapeutische Maßnahmen in Form von zusätzlichem Sauerstoff, Steroiden, Bronchodilatatoren oder Diuretika innerhalb der letzten sechs Monate benötigten, oder Kinder mit hämodynamisch relevanten Herzfehlern (zum Beispiel relevante Links-Rechts- und Rechts-Links-Shunt-Vitien und Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie oder pulmonalvenöser Stauung) oder Kinder mit schwerer Immunsuppression oder schwerem angeborenen Immundefekt. Zudem sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats umfasst, die als Frühgeborene bis zur vollendeten 29. Schwangerschaftswoche (28 (+6)) geboren wurden oder die als Frühgeborene ab der vollendeten 29. Schwangerschaftswoche (29 (+0)) bis zur vollendeten 35. Schwangerschaftswoche (34 (+6)) geboren wurden, sofern mindestens zwei weitere Risikofaktoren vorliegen (z. B. schwere neurologische Erkrankung, Vorhandensein von Geschwistern im Kindergarten- oder Schulalter oder Entlassung aus der Neonatologie zwischen Oktober und Dezember).