Informationen und Hinweise zur Verordnung von Cannabis–Arzneimitteln
Die gemeinsame Arbeitsgruppe Arzneimittel von Krankenkassen und der KV Hamburg versendet Mitte November ein Informationsschreiben an etwa 195 Hamburger Praxen mit relevanten Verordnungen dieser Arzneimittelgruppe
In dem Brief werden die Voraussetzungen für eine Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln erläutert und die verschiedenen Produkte und Darreichungsformen - unter besonderer Berücksichtigung der Therapiekosten - gegenübergestellt.
Bitte leiten Sie den Brief ggf. an Ihre Praxiskollegen weiter. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Verordnung und Beratung (22 802 -571/ -572), an die AOK Rheinland/Hamburg (Abt. Arzneimittel/Verträge, arzneimittel_apotheken@rh.aok.de; Tel: 0211 8791 -57108) oder an die DAK Gesundheit (Team Arzneimittel: AM_003800@dak.de; Fax: 040 33470 903270).
Wer ist die Arbeitsgruppe Arzneimittel?
Im Rahmen der Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2022 haben sich die Krankenkassen / -verbände und die KVH gemeinschaftlich verpflichtet, kontinuierlich die Arzneimittelverordnungsdaten zu bewerten, mit dem Ziel, Wirtschaftlichkeitspotentiale festzustellen und Maßnahmen zu deren Realisierung zu empfehlen.
Schwerpunkte der Arbeitsgruppe Arzneimittel sind dabei Weiterentwicklung der Wirkstoffvereinbarung und die Umsetzung/Empfehlung von Maßnahmen zur Steigerung des wirtschaftlichen Verordnungsverhaltens.