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17.02.2026

Indikationsimpfung gegen Herpes zoster ab 18 Jahren jetzt Kassenleistung

Der G-BA Beschluss zur Stiko Empfehlung bezüglich der Indikationsimpfung gegen Herpes zoster ab 18 Jahren ist am 13. Februar in Kraft getreten. Der Impfstoff Shingrix (adjuvantierter Herpes- zoster-Totimpfstoff) kann nunmehr auch für diese Fälle über die Rezeptprüfstelle Duderstadt (RPD) angefordert werden und die Impfleistung (2-malige Impfung im Abstand von 2 bis 6 Monaten) für Personen ab 18 bis 59 Jahren mit der Nummer 89129 (A, B) abgerechnet werden.

Aktuelle Stiko Empfehlung zur Herpes zoster Impfung

Für Personen mit einer erhöhten Gefährdung an Herpes zoster (HZ) zu erkranken, empfiehlt die STIKO eine Impfung bereits ab einem Alter von 18 Jahren – und nicht erst wie bislang ab 50 Jahren. Eine solche erhöhte Gefährdung liegt demnach bei einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche sowie bei schweren Ausprägungen chronischer Grunderkrankungen (z. B. maligne neoplastische Erkrankungen, HIV-Infektion, rheumatoide Arthritis) vor. Leichte oder unkomplizierte bzw. medikamentös gut kontrollierte Formen chronischer Grunderkrankungen bei Personen zwischen 18 und 59 Jahren sind nach Einschätzung der STIKO nicht mit einem deutlich erhöhten HZ-Risiko verknüpft und daher nicht von der Empfehlung umfasst.

Unverändert bleibt die Standardimpfempfehlung für alle Personen ab 60 Jahren, da das Risiko für schwere Krankheitsverläufe und das Auftreten chronischer Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) mit dem Alter steigt.

Quelle: Epid. Bull. Nr. 4/2026