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Hautkrebs-Screening
26.03.2021 Versorgung

Hautkrebs-Screening

Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland: Jedes Jahr erkranken mehr als 230.000 Menschen neu an Hautkrebs, etwa 28.000 davon an der besonders gefährlichen Form des „schwarzen“ Hautkrebses (malignes Melanom). Frühzeitig erkannt, ist Hautkrebs aber sehr gut heilbar. Darin liegt die Bedeutung des Hautkrebs-Screenings. Wichtige Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.

Ergänzendes Hautkrebs-Screening: Neue Teilnahme-Modalitäten

Für die Sonderverträge zur ergänzenden Hautkrebsvorsorge zwischen der  KV Hamburg und einigen Krankenkassen gibt es seit 1. April 2016 geänderte Teilnahme-Modalitäten. Ärzte müssen eine Teilnahmeerklärung abgeben. Hierfür füllen sie ein Formular aus, auf dem sie ankreuzen, an welchen Verträgen sie teilnehmen wollen.

Es gibt Verträge mit der Techniker Krankenkasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der BARMER GEK und der HEK – und einen neuen, ab 1. April 2016 gültigen Vertrag mit der BIG direkt gesund. An den Verträgen mit dem BKK-Landesverband NORDWEST und an dem Vertrag mit der BIG direkt gesund sind neben Hautärzten auch Hausärzte teilnahmeberechtigt. Teilnahmevoraussetzung für alle Ärzte ist der Nachweis der Qualifikation zur Hautkrebsvorsorge nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie.

Auch die Versicherten müssen nun ausnahmslos schriftlich ihre Teilnahme erklären. 

Die Ärzte sammeln die von den Versicherten unterzeichneten Teilnahmeerklärungen und übermitteln sie gebündelt im Rahmen der Quartalsabrechnung zusammen mit der Sammelerklärung an die KV. Von dort werden die Teilnahmeerklärungen an die Kassen weitergeleitet. 

Die Änderungen der Teilnahme-Modalitäten wurden nötig aufgrund gesetzlicher Vorgaben und entsprechender Hinweise des Bundesversicherungsamtes. 

Liste der Krankenkassen, die ein Hautkrebs-Screening auch vor dem 35. Lebensjahr erstatten