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29.04.2019

Erstattung der TI-Kosten für Ermächtigte

Bis zum 31. Dezember 2020 werden die TI- Betriebskostenpauschalen für Ermächtigte noch über die KV Hamburg erstattet, wenn sich diese mit ihrer Praxis oder Einrichtung bereits vor dem 1. Januar 2019 an die TI angeschlossen haben oder die Technik bis Ende 2018 bereits bestellt hatten und demnächst angeschlossen werden.

Ab dem 1. Januar 2021 übernimmt dann die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Kostenerstattung für ermächtige Ärzte und Einrichtungen fast vollständig. Nur die Erstattung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Einrichtungen nach § 311 SGB V und Notfallambulanzen nach § 75 Absatz 1b SGB V läuft ausschließlich über die KV Hamburg und nicht über die DKG. Dies wurde mit der Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zwischen den Kassen und der DKG klargestellt. Die Abgabe einer Verzichtserklärung, mit der den betreffenden Einrichtungen zuvor eine Art „Wahlrecht“ eingeräumt wurde, ist nun nicht mehr notwendig.