
Finanzierung der TI
Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Das betrifft auch die Kosten, die Praxen entstehen, wenn sie sich für die Anwendungen der TI wie das Notfalldatenmanagement (NFDM), die elektronische Patientenakte (ePA) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) rüsten. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich dazu auf eine Vereinbarung zur Finanzierung der TI geeinigt.
Entwickelt sich der Markt anders als erwartet oder kommen neue TI-Anwendungen hinzu, haben beide Vertragspartner die Möglichkeit, die Verhandlungen neu aufzunehmen und die TI-Finanzierungsvereinbarung anzupassen.
Die Beantragung und Auszahlung der Pauschalen für defekte Konnektoren und Kartenterminals ist derzeit noch in Klärung, wir bitten um Ihr Verständnis und um etwas Geduld.
- So bekommen Sie die TI-Erstattung
Die TI-Erstattungsgelder kommen, als Arzt brauchen Sie nichts weiter zu tun. Die KV Hamburg prüft automatisch nach Quartalsabschluss (jeweils 15. Januar, April, Juli, Oktober) auf Basis der Abrechnungsdaten, ob das VSDM* (Einlesen von eGKs) in der TI durchgeführt wurde. Sie erhalten ihre Förderung erstmals automatisch sechs Wochen nach Ende des Quartals, in dem ein erfolgreicher Abgleich mit dem VSDM stattgefunden hat. Die Pauschale reduziert sich im ersten Quartal der TI-Nutzung, wenn die TI nicht das ganze Quartal genutzt wurde. In den folgenden Quartalen bekommen Sie von uns eine Betriebskostenpauschale erstattet.
* VSDM = Versichertenstammdaten-Management (Einlesen von eGKs in das stationäre Kartenterminal)
- TI-Erstattungsbeträge werden angehoben (April 2022)
Praxen erhalten höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur. Das hat das Bundesschiedsamt entschieden. So werden die Pauschalen für Kartenterminals, für KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt. Die KBV hatte in den vergangenen Monaten mehrfach darauf gedrängt, die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) anzupassen, um marktgerechte Kostenerstattungen zu erreichen. Der GKV-Spitzenverband hatte dies abgelehnt, weshalb die KBV das Bundesschiedsamt eingeschaltet hat. Die nun festgelegten Eckpunkte sehen unter anderem einen höheren Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals vor; statt 595,00 Euro erhalten Praxen nunmehr 677,50 Euro. Auch die Erstausstattungspauschalen, in denen auch die Erstattungen für die Terminals beinhaltet sind, werden angehoben.
Anpassungen in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI)
Pauschale bisherige Erstattung neue Erstattung Pauschalen für Kartenterminals und Konnektoren Erstausstattungspauschale (für Konnektor und stationäres Kartenterminal) - bis zu 3 Ärzte in der Praxis
1549,00 Euro 1661,50 Euro* - 4 bis zu 6 Ärzte in der Praxis
2084,00 Euro 2309,00 Euro* - mehr als 6 Ärzte in der Praxis
2619,00 Euro 2956,50 Euro* Stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan 595,00 Euro pro Gerät 677,50 Euro pro Gerät** Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße) Keine 677,50 Euro pro Gerät** Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico Keine Höhe des Erstattungsbetrages siehe unten Austausch defekter Konnektoren Keine Wird bei Bedarf über KVen erstattet (bundesweites Budget von 4 Millionen Euro vereinbart) Pauschalen für Anwendungen der TI Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan:
Pauschale für Konnektor-Update380 Euro 530 Euro** Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan:
Integrationspauschale für PVS-Update150 Euro 400 Euro** KIM / eArztbrief: Einrichtungspauschale 100 Euro 200 Euro** ePatientenakte: Integrationspauschale für PVS-Update 150 Euro 350 Euro** Neue Betriebskostenpauschalen für: - Notfalldatenmanagement
Keine 5,25 Euro je Quartal** - eMedikationsplan
7,50 Euro je Quartal** - ePatientenakte
23,25 Euro je Quartal** Quelle: KBV (https://www.kbv.de/html/1150_57938.php)
* zum 1. Januar 2022 (rückwirkend)
** zum 1. April 2022
- Finanzierung der Aufsätze für störanfällige Kartenterminals geklärt (April 2022)
Die Finanzierung der Aufsätze für stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico / Worldline Healthcare GmbH ist geklärt. Praxen, die mit diesen Geräten arbeiten, erhalten einen „Kartenterminal-Zuschlag“ von 35,46 Euro. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband unter Vermittlung des Bundesschiedsamtes geeinigt. Die Pauschale enthält die Kosten für den Aufsatz und für den Versand. Für größere Praxen, die mehrere Kartenterminals dieses Herstellers am Empfang nutzen, ist die Pauschale entsprechend höher. Anspruch haben alle Praxen, die stationäre eHealth-Kartenterminals von Ingenico am Empfang im Einsatz haben und bis Ende September 2022 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Der Aufsatz soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten der Generation 2.1 zu technischen Abstürzen kommt. Die Auszahlung der Pauschale übernimmt die KV Hamburg im Rahmen der TI-Erstattung.
Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico
Praxisgröße Pauschale für Aufsatz inklusive Versandkosten* bis zu 3 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis 35,46 Euro 4 bis zu 6 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis 66,28 Euro mehr als 6 Ärzte / Psychotherapeuten in der Praxis 97,10 Euro *Die Auszahlung der Pauschale erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. So einfach erfolgt die Auszahlung der Pauschale
Die Auszahlung der Pauschale erfolgt durch die KV. Der Nachweis für die Bestellung erfolgt unbürokratisch per einfachem Mausklick im Online-Portal der KV Hamburg (www.ekvhh.de > Datenübermittlung > Aufsatz stationäres Kartenterminal). Den Aufsatz selbst können Praxen hier bestellen: www.ingenico-shop.de
Neue Firmware für "ORGA 6141 online"
Für das in die Kritik geratene stationäre Kartenterminal "ORGA 6141 online" steht eine neue Firmware zur Verfügung, die in Kombination mit dem Aufsatz "ORGA Protect" die Ausfallsicherheit deutlich erhöhen soll.
Das neue Firmware-Update verhindert insbesondere das Problem der Deaktivierung der SMC-B. Dieses SMC-B Problem ist von dem ESD-Problem zu unterscheiden, welches nicht durch das Firmware-Update behoben werden kann. Für die ESD-Ableitung wird der Aufsatz ORGA Protect benötigt.
Das kostenlose Firmware-Update (Firmware-Version 3.8.2 vom 17.5.22) steht hier zum Download zur Verfügung: https://de.worldline.com/de/home/solutions/healthcare/orga-6141-online.html. Seit Juli 2022 wird das Kartenterminal ORGA 6141 online durch Worldline Healthcare serienmäßig in der Firmware-Version 3.8.2 inklusive beiliegendem ORGA Protect ausgeliefert. Für bereits im Einsatz befindliche Terminals empfiehlt der Hersteller die Nachrüstung mit dem ORGA Protect sowie das entsprechende Update auf die Firmware-Version 3.8.2. Praxen, die einen Aufsatz für das ingenico ORGA 6141 bestellt haben, können die Finanzierungspauschale in Höhe von 35,46 Euro geltend machen (s.o.).
Weitere Infos der KV Hamburg zur Kostenerstattung für die Aufsätze auf stationäre Kartenterminals (ORGA 6141)
Für Fragen zur Updatedurchführung wenden Sie sich bitte an Ihren IT- oder PVS-Anbieter.
- 2300 Euro für den Konnektortausch (Juli 2022)
Die Konnektoren für die Telematikinfrastruktur müssen nach und nach ausgetauscht und durch neue Geräte ersetzt werden. Grund dafür sind die fest verbauten Schlüssel-Zertifikate, deren Nutzungszeit nach fünf Jahren endet. Die ersten aktuell in Gebrauch befindlichen Konnektoren schalten sich im Herbst 2022 ab und müssen folglich zuvor durch neue ersetzt werden. In diesem Jahr sind ausschließlich Konnektoren der Firma CGM (KoCoBox) betroffen. Die CGM informiert die betroffenen Praxen über das Ablaufdatum und zum weiteren Vorgehen in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf.
Zur Finanzierung der anfallenden Kosten hat das Bundesschiedsamt eine Konnektortauschpauschale von 2.300 Euro festgelegt, die neben des Konnektortausches, inklusive der Entsorgung des Altgerätes auch den Austausch der Sicherheitsmodulkarte (gSMC-KT) in einem stationären Kartenterminal sowie die Installation des Praxisausweises (SMC-B Karte) beinhaltet. Für den Austausch weiterer Sicherheitsmodulkarten in stationären Kartenterminals wurde eine Pauschale in Höhe von 100 Euro festgelegt.
Automatische Erstattung
Der Konnektortausch wird von der KV Hamburg anhand einer Feldkennung automatisch bei der nächsten KV Abrechnung erkannt und berücksichtigt. Rechnungen müssen nicht eingereicht werden!
Pauschalen für den Konnektortausch
Konnektortauschpauschale enthält folgende Leistungen
Austausch des Konnektors inklusive der Entsorgung des Altgerätes Austausch der gSMC-KT Sicherheitsmodulkarte in einem Kartenterminal Installation der SMC-B Praxisausweis Pauschale 2.300 Euro Weitere Pauschalen im Zusammenhang mit dem Konnektortausch
gSMC-KT Tauschpauschale I 100 Euro Diese Pauschale kann geltend gemacht werden, wenn mit dem Austausch des Konnektors die Sicherheitsmodulkarten weiterer Kartenterminals aktualisiert werden müssen, weil sie innerhalb der nächsten sechs Monate ablaufen. Keine extra Anfahrts- und Installationspauschale gSMC-KT Tauschpauschale II 100 Euro Ist ein Austausch der Sicherheitsmodulkarte erst zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig vom Konnektortausch erforderlich, weil das Kartenterminal noch relativ neu ist, werden ebenfalls 100 Euro gezahlt. Keine extra Anfahrts- und Installationspauschale - ePA 2.0 (Oktober 2022)
Konnektor- und PVS-Update erforderlich
Um die Funktionalitäten der ePA 2.0 – wie das feingranulare Berechtigungskonzept – im Praxisbetrieb nutzen zu können, sind Updates notwendig. Dazu gehört das Update auf den PTV-5-Konnektor sowie ein Update des PVS. Folgende Pauschalen werden hierzu rückwirkend zum 1. Februar 2022 gezahlt:
• ePA-2-Pauschale für das Konnektor-Update: 250 Euro
• ePA-2-Integrationspauschale für die Integration der weiteren Funktionalitäten der ePA 2.0 in das PVS: 200 Euro
• Zuschlag zur Betriebskostenpauschale für den Konnektor: 2 Euro je Quartal
• ePA-2-Betriebskostenpauschale für die Integration der weiteren Funktionalitäten der ePA 2.0 in das PVS: 3,50 Euro je Quartal
So einfach erfolgt die Erstattung
Anhand der eingereichten Abrechnungsdateien kann die KV Hamburg überprüfen, ob die Voraussetzungen in Bezug auf den ePA 2.0 Konnektor (PTV-5-Konnektor) und das Praxisverwaltungssystem (PVS Tool ePA 2.0) geschaffen wurden. Sobald die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, werden die TI-Pauschalen (ePA 2.0) mit dem TI-Bescheid ausgezahlt.- Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Oktober 2022)
Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße
Für die Umsetzung der Komfortsignatur hat jede Vertragsarztpraxis Anspruch auf eine Pauschale für ein zusätzliches stationäres Kartenterminal. Praxen erhalten eine Förderung von 677,50 Euro für ein zusätzliches Kartenterminal, um die Komfortsignatur nutzen zu können.
Die Anzahl der geförderten stationären Kartenterminals ist abhängig von der Anzahl tätiger Ärzte, gefördert wird ein Terminal je zwei Ärzte.
Bei der Komfortsignatur schaltet der Arzt mit der Eingabe seiner PIN bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis frei (Remote-Zugriff). Dafür wird ein Kartenterminal benötigt, in dem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) den ganzen Tag steckt und das – um Missbrauch zu vermeiden – an einem gesicherten Platz steht. Die Menge der Kartenterminals, die für die Komfortsignatur finanziert werden, ist dabei abhängig von der Praxisgröße, da ein Gerät über zwei Steckplätze für eHBAs verfügt.
- Erstattung defekter TI-Komponenten
Kann eine dezentrale Komponente der Telematikinfrastruktur – insbesondere der Konnektor oder ein stationäres bzw. mobiles Kartenterminal – nicht weiter genutzt werden, können Sie auf Antrag gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg eine Kostenerstattung für den Ersatz der Komponente für eine Ersatzbeschaffung erhalten.
Voraussetzung ist, dass das betroffene Gerät nicht mehr betriebsfähig ist und Sie keine Ansprüche gegenüber dem (TI)-Anbieter/Hersteller/der Versicherung etc. geltend machen können.
Garantiefall prüfen
Prüfen Sie zuerst, ob der Defekt der Hardware in der Garantiezeit des Herstellers aufgetreten ist. Ist dies der Fall, klären Sie mit Ihrem Systemhaus ab, in wie weit die Garantie anzuwenden ist.
Versicherungsabdeckung prüfen
Fällt der Defekt außerhalb des Garantiezeitraums prüfen Sie, ob eine bestehende Versicherung den Schaden abdeckt.
So einfach geht die Erstattung
Die Kostenerstattung kann für den Ersatz eines defekten Konnektors, eines stationären Kartenlesegerätes oder eines mobilen Kartenlesegerätes über unser Formular (siehe unten) beantragt werden. Die Höhe der Erstattung orientiert sich an den Angaben der von KBV und GKV festgelegten TI-Pauschalen:
- Konnektor: 1.014,00 Euro
- stationäres. Kartenterminal: 647,50 Euro
- mobiles Kartenterminal: 350 Euro
Senden Sie uns das unterschriebene Formular im Original mit allen Anlagen zu. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags werden wir Sie über eine mögliche Kostenerstattung inkl. Höhe der Erstattung informieren, die Auszahlung erfolgt unabhängig von der Honorarauszahlung und dem vierteljährlichen TI-Bescheid.
Bitte beachten Sie: Für die Erstattung defekter Hardware steht uns nur ein begrenztes Budget zur Verfügung.
Hinweis: Praxen, die der KV Hamburg ihre defekten TI-Komponenten bereits 2022 oder früher gemeldet haben, brauchen das Formular nicht mehr übermitteln!
Formular für die Erstattung defekter TI-Komponenten:
LINK
Für Fragen rund um die TI und deren Finanzierung wenden Sie sich gern an unsere Fachabteilung:
KV Hamburg / Online Services | Tel: 22802 – 588 / -862 / - 554 | online-services@kvhh.de |