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20.03.2024 Praxis-IT & Telematik

Konnektortausch  / Laufzeitverlängerung / 
TI as a Service

 

Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik müssen TI-Hardwarekomponenten mit abgelaufenem Zertifikat gegen neue Komponenten getauscht werden. Ohne gültiges Konnektor-Zertifikat ist ein Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) mit all ihren Anwendungen nicht mehr möglich. Alternativen zum Tausch der Komponenten sind die Laufzeitverlängerung und "TI as a Service" (Rechenzentrum). 

Wie erfolgt der Gerätetausch? 

Informationen zur Version des Konnektors sowie weitere Informationen zur Verwaltung des Konnektors können über die Administrationsumgebung des Konnektors abgerufen werden. 

Bei einem Gerätetausch muss die Praxis rechtzeitig einen neuen Konnektor bestellen und einen Termin mit dem Dienstleister vor Ort (DvO) des Herstellers vereinbaren. Dann sind weitere Vorbereitungen zu treffen, wie z. B. eine neue SMC-B-Karte bestellen, das PVS-Update installieren und gegebenenfalls einen Heilberufeausweis (eHBA) bestellen, falls noch nicht erfolgt – die Hersteller haben entsprechende Checklisten vorbereitet. Die Installation wird dann von einem Techniker in der Praxis vorgenommen. Dieser installiert das neue Gerät, stellt die Verbindung mit dem PVS und den Kartenterminals her und prüft abschließend die Funktionsfähigkeit.

Wie erfolgt die Erstattung?   

Die Kosten für einen notwendigen Konnektortausch werden im Rahmen der neuen Finanzierungsvereinbarung seit 1. Juli 2023 in monatlichen Pauschalen erstattet. 

Ein erfolgter Konnektortausch wird von der KV Hamburg anhand einer Feldkennung automatisch bei der nächsten KV Abrechnung erkannt und berücksichtigt. Rechnungen müssen nicht eingereicht werden. Das Ablaufdatum des Konnektors wird automatisch über die Abrechnungsdatei übertragen.

 

Checkliste zum Konnektortausch (von CGM)