Qualitätszirkel
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Fragen zur Anerkennung
Name Telefon E-Mail Christine Schwarzloh 040 / 22 802 - 741 qualitaetszirkel@kvhh.de Fragen zur Moderatorenschulung und Unterstützung
Name Telefon E-Mail Sabine Daub 040 / 22 802 - 659 sabine.daub@kvhh.de - Antragsformular
Anträge können ausschließlich über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg gestellt werden.
Rufen Sie hierzu folgende URL auf: https://www.ekvhh.de
- Definition eines Qualitätszirkels
- Die an einem Qualitätszirkel teilnehmenden Ärztinnen / Ärzte und Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten beschreiben im Rahmen einer kollegialen Diskussion unter Leitung eines Moderators praxisbezogen ihre eigene ärztliche und psychotherapeutische Handlungsweise und vergleichen sie mit der Handlungsweise ihrer Kollegen und ggf. mit vorgegebenen Qualitätsstandards.
- Qualitätszirkel dienen der Weiterqualifizierung durch kritische Überprüfung der eigenen Tätigkeit; sie ermöglichen Lernprozesse auf der Basis der Erfahrungen der Teilnehmer.
- Antragsberechtigt
zuglassener Arzt/Ärztin
- ermächtigter Arzt/Ärztin
oder
- Psychotherapeut/-in
die in Hamburg tätig sind.
- Anerkennungsvoraussetzungen
Auf Antrag werden Qualitätszirkel durch die KVH anerkannt, wenn sie die nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen:
1. Qualitätszirkel arbeiten auf freiwilliger Basis an selbst gewählten Themen.
2. Erfahrungen der Teilnehmer werden in einer kollegialen Diskussion themenzentriert ausgetauscht und bewertet („peer review“).
3. Qualitätszirkel arbeiten unter Berücksichtigung evidenzbasierter Leitlinien.
4. Qualitätszirkelsitzungen werden von einem ausgebildeten und der KVH anerkannten Moderator geleitet.
5. Der Qualitätszirkel hat einen festen Teilnehmerkreis.
6. 5 – 20 Ärzte/Psychotherapeuten schließen sich zu dem Qualitätszirkel zusammen, davon sind mindestens die Hälfte zugelassene oder ermächtigte Ärzte oder Psychotherapeuten. Darüber hinaus können auch nichtärztliche Heilberufe hinzugezogen oder z.T. das Praxispersonal mit einbezogen werden.
7. Der Qualitätszirkel trifft zu mindestens 4 Sitzungen pro Jahr kontinuierlich zusammen. Die Dauer einer Qualitätszirkelsitzung beträgt mindestens 90 Minuten.
8. Die Sitzungen werden protokolliert. Als Mindestanforderung ist die Erstellung eines Sitzungsprotokolls mit folgenden Inhalten erforderlich:
- Name des Qualitätszirkels
- Name des Moderators
- Sitzungstermin
- Sitzungsbeginn und –ende
- Thema und Ergebnis
- Erklärung zum Ausschluss kommerziellen Sponsorings
9. Die Evaluation erfolgt intern durch den Qualitätszirkel selbst.
10. Der Qualitätszirkel ist unabhängig von externen Interessen, das schließt ein Sponsoring von Raummiete, Verpflegung oder Referentenhonoraren aus.
11. Bei der Qualitätszirkelarbeit sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht zu beachten.
(2) Mit der Teilnahme an Qualitätszirkeln können Fortbildungspunkte nach Maßgabe der Fortbildungsordnungen der Ärztekammer Hamburg und der Psychotherapeutenkammer Hamburg erworben werden. Die Beantragung von Fortbildungspunkten erfolgt durch den Qualitätszirkel-Moderator.
(3) Für die Anerkennung eines Qualitätszirkels muss der KVH folgendes vorliegen:
1. Antrag auf Anerkennung eines Qualitätszirkels
2. Moderatorenzertifikat
3. Teilnehmerliste
(4) Veranstaltungen, die im Rahmen der Weiterbildung stattfinden, überwiegend berufspolitische Themen oder Fragen der Abrechnung erörtern bzw. Themen betreffen, die nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zählen, sind keine Qualitätszirkelsitzungen in diesem Sinne. Dies gilt auch für Impulsvorträge (Vortrag und Diskussion).
- Unterstützung durch die KVH
- Die KVH unterstützt organisatorisch bei der Einberufung von Sitzungen des Qualitätszirkels sowie im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit der Zurverfügungstellung von sächlichen Hilfsmitteln (Beamer, Moderatorenkoffer, Flipcharts, Moderationswände) und Bereitstellung von Räumen im Gebäude der KVH.
- Die KVH strebt an, einmal pro Jahr eine Moderatorenausbildung anzubieten und einmal pro Jahr, eine halbtägige Moderatorenfortbildung zu veranstalten.
- Moderatoren / Entschädigung der Moderatoren
Die Anerkennung als Qualitätszirkel-Moderator erfolgt auf Antrag. Als Moderatoren kommen ausschließlich Mitglieder der KVH in Betracht. Voraussetzung für die Anerkennung als Qualitätszirkel-Moderator ist der Nachweis der Teilnahme an einem von der KVH nach den Richtlinien der KBV anerkannten Moderatorentrainingskurses. Eine Anerkennung kann auch erfolgen, wenn eine gleichwertige Qualifikation nachgewiesen wird.
Entschädigung der Moderatoren
- Für die Organisation der Qualitätszirkelsitzungen erhält der Moderator abschließend eine Aufwandsentschädigung von 140 Euro für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (einschließlich Protokollerstellung) je Qualitätszirkelsitzung eines von der KVH anerkannten Qualitätszirkels.
- Je Qualitätszirkel kann jeweils nur ein anerkannter Moderator die pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Es wird maximal eine Qualitätszirkelsitzung pro Tag gefördert. Die Aufwandsentschädigung wird für maximal sechs Sitzungen pro Kalen-derjahr je Qualitätszirkel gezahlt
- Ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung für das laufende Kalenderjahr entsteht erst, wenn mindestens vier Qualitätszirkelsitzungen stattgefunden haben. Die Abrechnung der Aufwandsentschädigung zwischen Moderator und KVH erfolgt für alle Qualitätszirkelsitzungen eines Jahres einmalig am Jahresende. Hierfür sind die Qualitätszir-kelprotokolle mit Teilnehmerlisten spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres bei der KVH einzureichen.
- Technische Voraussetzungen
Die Voraussetzung ist, das der Benutzer einer Internetzugang bzw. Zugang zum Protal der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg hat.
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