Positronenemissionstomographie (PET-CT)
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Name Telefon E-Mail Güler Aykac 040 / 22 802 - 895 gueler.aykac@kvhh.de Sophie Heiber 040 / 22 802 - 469 sophie.heiber@kvhh.de Heike Malzfeldt 040 / 22 802 - 434 heike.malzfeldt@kvhh.de Mirja Poggenberg 040 / 22 802 - 548 mirja.poggenberg@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de- Stichprobenprüfung
Was wird überprüft?
Geprüft werden die ärztlichen Dokumentationen, z.B. Tumorkonferenzprotokolle. Die Stichprobenprüfung zielt darauf ab, ob die interdisziplinäre Indikationsstellung nachvollziehbar ist und ob das Behandlungskonzept die therapeutischen Konsequenzen der Anwendung der PET bzw. PET-CT begründet.
Umfang der Überprüfung
Innerhalb eines Zeitraums von jeweils drei Jahren werden von jedem Arzt, der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zur Erbringung von PET bzw. PET-CT Leistungen berechtigt ist, Dokumentationen zu jeweils 12 PET- bzw. PET-CT Untersuchungen angefordert. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Der Zeitraum richtet sich nach der Beurteilung.
Beurteilungskategorien
Die Beurteilung erfolgt nach folgenden Stufen:
- nachvollziehbar
- eingeschränkt nachvollziehbar
- nicht nachvollziehbar
- Alle Dokumentationen „nachvollziehbar“ oder maximal eine Dokumentation in geringem Maße „eingeschränkt nachvollziehbar“ – nächste Überprüfung innerhalb von 24 Monaten
- Eine Dokumentation eingeschränkt nachvollziehbar und keine Dokumentation „nicht nachvollziehbar“ – nächste Überprüfung innerhalb von 12 Monaten
- Mindestens zwei Dokumentationen „eingeschränkt nachvollziehbar“ oder mindestens eine Dokumentation „nicht nachvollziehbar“, muss ein Kolloquium innerhalb von drei Monaten bestanden werden. Bei Nichtbestehen, wird die Genehmigung widerrufen. Die erneute Genehmigungserteilung ist frühestens nach drei Monaten ab Nichtbestehen möglich und wird von der erfolgreichen Teilnahme an einem Kolloquium abhängig gemacht.
Ergebnisse
Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Arzt schriftlich mitgeteilt. Der Arzt wird über die bestehenden Mängel informiert und ggf. eingehend beraten, um diese zu beseitigen.
- Strukturüberprüfung
Was wird überprüft?
Die Teilnahme an Fortbildungen.
Umfang der Überprüfung
Jeder Genehmigungsinhaber muss Fortbildungen zu onkologischen Fragestellungen im Umfang von mindestens 20 Fortbildungspunkten innerhalb eines Zeitraums von jeweils 24 Monaten zu absolvieren.
Überprüfung
Die Kassenärztliche Vereinigung prüft zweijährlich, ob der Genehmigungsinhaber eine ausreichende Anzahl an Fortbildungen besucht hat.
Sofern der Genehmigungsinhaber seine Zustimmung zur Datenübermittlung von der Ärztekammer Hamburg an die KV Hamburg erteilt hat, wird anhand des Fortbildungspunktekontos geprüft. Möchte der Genehmigungsinhaber seine Zustimmung zur Datenübermittlung nicht erteilen, fordert die KV Hamburg den Genehmigungsinhaber auf, entsprechende Fortbildungsnachweise aus dem zu überprüfenden Zeitraum einzureichen.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Fortbildungen nicht erfüllt, wird der Arzt aufgefordert die Unterlagen nachzureichen. Sollten keine Unterlagen eingehen, ist die KV Hamburg berechtigt, die Teilnahme aufzuheben.
- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.