Pädiatrische Versorgung (U10/U11/J2)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformulare AOK
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
Die Teilnahmeformulare inkl. Freiumschläge für Versicherte nach § 4 Abs. 2 können unter folgender E-Mail Adresse bei der AOK Rheinland/ Hamburg angefordert werden: versorgungsinnovationen@rh.aok.de
FormulareAntrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Teilnahme am Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der KV Hamburg - KinderärzteJetzt ansehen (PDF | 170 KB)FormulareAntrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Teilnahme am Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der KV Hamburg - HausärzteJetzt ansehen (PDF | 174 KB)- Antragsformulare Knappschaft
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- das Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind
FormulareAntrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen bei der Knappschaft (U10/U11/J2)Jetzt ansehen (PDF | 128 KB)FormulareKnappschaft - Teilnahme und Einwilligungserklärung für die Versicherten - Anlage2 U10 / U11Jetzt ansehen (PDF | 206 KB)FormulareKnappschaft - Teilnahme und Einwilligungserklärung für die Versicherten - Anlage2 J2Jetzt ansehen (PDF | 223 KB)- Antragsformulare TK
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- das Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind
- Antragsberechtigt
Fachärzte die an der vertragsärztlichen Versorgung im Bereich der U10/U11 und J2 für die AOK Rheinland/Hamburg , Knappschaft und Techniker teilnehmen:
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Hausärztlich tätige Internisten
- Praktische Ärzte
- Hausärzte, mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin
- EBM Kapitel / GOP
Pädiatrische Versorgung 99455, 99456
Früherkennungsuntersuchung im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin 81121, 81102, 81120
Im Vertrag über die ergänzenden Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der KV Hamburg wird die Vergütung zum 01.07.2023 erhöht. Die bisherigen Abrechnungsziffern bleiben bestehen.
Neue Vergütung im Überblick
Vergütung ab 01.01.2024
Leistung Abrechnungsbestimmungen Abrechnungsziffer Amblyopiescreening Einmalig 99060 U10 Einmalig 99057 U11 Einmalig 99058 J2 Einmalig 99059 - Fachliche Anforderung
Für Hausärzte sowie andere Fachärzte außer Kinder-und Jugendmediziner:
- Durchführung von mindestens 30 Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern nach den Richtlinien pro Quartal in den letzten vier Quartalen
Für den Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11) mit der AOK Rheinland Hamburg:
- Teilnahme an Fortbildungen und/ oder Qualitätszirkeln auf dem Gebiet der Jugendmedizin mit einer Mindestgesamtpunktzahl von 25 pro Jahr
Für die Verträge über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11/J2) mit der Knappschaft und/oder der Techniker Krankenkasse:
- Teilnahme an Fortbildungen und/ oder Qualitätszirkeln auf dem Gebiet der Jugendmedizin mit einer Mindestgesamtpunktzahl von 6 pro Jahr