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09.11.2023

Lieferengpass von Novaminsulfon zur Injektion– Einzelimport im SSB

Derzeit gibt es aufgrund von Produktionsproplemen und nachgelagerter erhöhter Nachfrage einen Lieferengpass von Novaminsulfon zur Injektion. 

Die Hamburger Krankenkassen haben uns informiert, dass aufgrund des Lieferengpasses ausnahmsweise - abweichend von den Regelungen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung-  unter den Voraussetzungen des § 73 Abs. 3 AMG – der Einzelimport von novaminsulfonhaltigen Injektionslösungen für den Sprechstundenbedarf Hamburg bis zum 31.01.2024 zugelassen wird. Bitte beachten Sie dabei unbedingt auch übrigen Bestimmungen der aktuellen Vereinbarung für den Bezug von Sprechstundenbedarf.

ACHTUNG: Diese Ausnahmeregelung gilt nur bis zum 31.01.2024 - und ist ausschließlich auf den genannten Einzelfall (Lieferengpass von Novaminsulfon zur Injektion) beschränkt. Die Zusage entfaltet keine Präjudiz auf ähnlich gelagerte Lieferschwierigkeiten anderer Präparate oder zukünftige, etwaige Lieferengpässe derselben Produkte.