Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten: Logopädie oder Sprachförderung?
Immer wieder werden Praxen mit der Bitte konfrontiert, für Kinder mit sprachlichen Auffälligkeiten eine Logopädie-Verordnung auszustellen, obwohl eigentlich eine Sprachförderung angezeigt wäre. Jedes Kind sollte passgenau jene Hilfe erhalten, die es benötigt. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern betroffener Kinder die Unterschiede zwischen den beiden Maßnahmen verstehen.
Logopädie (Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie)
Diese wird von der Ärztin oder dem Arzt als Heilmittel verordnet, wenn eine krankhafte Störung des Sprechens oder der Sprachentwicklung diagnostiziert wird. Es muss also eine medizinische Indikation vorliegen. Die Kosten für die Therapie übernimmt die GKV.
Sprachförderung
Dies ist eine pädagogische Fördermaßnahme. Zielgruppe sind Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen oder dem Risiko einer Lese-Rechtschreibschwäche. Es geht darum, Kinder bei der Entfaltung ihres Entwicklungspotenzials zu unterstützen. Die Kosten tragen Länder, Städte und Kommunen (z.B. Sozial und Jungendämter) sowie freie Träger (z.B. Wohlfahrtsverbände).
Für Kinder, die kein medizinisches Problem haben, sondern mehr pädagogische Förderung und Anregung benötigen, kann die Praxis keine Logopädie verordnen.