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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
04.12.2023 Versorgung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Die ASV ist ein Behandlungsangebot für Patienten, die an einer schweren oder seltenen Erkrankung leiden. Das Besondere: Die Behandlung kann durch interdisziplinäre Ärzteteams in Praxen und Kliniken erfolgen. Vertragsärzte und Krankenhausärzte übernehmen gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung – und das zu gleichen Rahmenbedingungen.

Sämtliche Regelungen – wie zum Behandlungsumfang, zur Qualitätssicherung oder zur Vergütung – sind für niedergelassene Ärzte und Klinikärzte gleich.

Die KVB hat ein regelmäßiges Seminarprogramm zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) implementiert.

Im PDF erhalten Sie die detaillierte Seminar-Einladung sowie weitere Informationen zu den Inhalten. Die Anmeldung finden Sie hier: KVB-Seminare und Veranstaltungen. Es wird ein Fortbildungspunkt anerkannt.

Was passiert mit den Leistungen, die vor dem 01.01.2024 erbracht wurden?

Die Leistungen, die vor dem 01.01.2024 erbracht wurden und nach dem Abrechnungsquartal 4/2023 zur Abrechnung bei der KV Hamburg eingereicht werden, werden selbstverständlich über den 31.12.2023 hinaus von der KVH entgegengenommen und abgerechnet.

Zudem stehen wir Ihnen als Ihre zuständige KV selbstverständlich weiterhin beratend und unterstützend im ASV-Anzeigeverfahren zur Verfügung.

Begrifflichkeiten innerhalb der ASV