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05.10.2023

Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie – Änderungen zum 01.10.2023

Die Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie (§ 135 Abs. 2 SGB V) wurde überarbeitet und aktualisiert. Die geänderte Fassung tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft.  

Dies betrifft auch die Voraussetzungen zum Erlangen einer Abrechnungsgenehmigung. Bereits bestehende Genehmigungen bleiben hiervon unberührt.  

Die aktuelle Fassung der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie finden Sie hier.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Ansprechpartnerinnen

Selina Irtenkauf 040 / 22 802 - 631 selina.irrtenkauf@kvhh.de

Janina Krohn  040 / 22 802 - 416 janina.krohn@kvhh.de

Svenja Mindermann 040/ 22 802 - 406 svenja.mindermann@kvhh.de