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17.10.2023 Praxis-IT & Telematik

Konnektortausch  / Laufzeitverlängerung / 
TI as a Service

 

Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik müssen TI-Hardwarekomponenten mit abgelaufenem Zertifikat gegen neue Komponenten getauscht werden. Um aufwändige, risikobehaftete Zwischenlösungen zu vermeiden, hat sich ein Hardwaretausch als insgesamt sicherste Lösung herausgestellt. Die Praxen müssen sich also darauf einstellen, kurz- oder mittelfristig ihre TI-Konnektoren auszutauschen. 

Bei einem Gerätetausch muss die Praxis rechtzeitig einen neuen Konnektor bestellen und einen Termin mit dem Dienstleister vor Ort (DvO) des Herstellers vereinbaren. Dann sind weitere Vorbereitungen zu treffen, wie z. B. eine neue SMC-B-Karte bestellen, das PVS-Update installieren und gegebenenfalls einen Heilberufeausweis (eHBA) bestellen, falls noch nicht erfolgt – die Hersteller haben entsprechende Checklisten vorbereitet. Die Installation wird dann von einem Techniker in der Praxis vorgenommen. Dieser installiert das neue Gerät, stellt die Verbindung mit dem PVS und den Kartenterminals her und prüft abschließend die Funktionsfähigkeit

Erstattung:  Ein erfolgter Konnektortausch wird von der KV Hamburg anhand einer Feldkennung automatisch bei der nächsten KV Abrechnung erkannt und berücksichtigt. Rechnungen müssen nicht eingereicht werden. Der Anspruch auf Finanzierung entsteht sechs Monate vor Ablaufen des Zertifikates. Es ist keine separate Kennzeichnung nötig, da das Ablaufdatum des Konnektors automatisch über die Abrechnungsdatei übertragen wird.

 

Checkliste zum Konnektortausch (von CGM)