Vertrag zur besonderen Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen (VorsorgePlus) gem. § 140a SGB V mit der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH und der Hanseatischen Ersatzkasse - HEK
Die Teilnahme an Fortbildungen bzw. Qualitätszirkeln.
Umfang der Überprüfung
Die regelmäßige (mindestens jährliche) Teilnahme an von der Ärztekammer zertifizierten Fortbildungen oder Qualitätszirkeln.
Dabei sollen die Fortbildungsinhalte einen krankheitsspezifischen Bezug auf die zu versorgenden Krankheiten dieses Vertrages haben (siehe Anlage 3 des Vertrages).
Wie wird geprüft?
Aufgrund eingereichter Nachweise über die jährliche Teilnahme an krankheitsspezifischen anerkannten Fortbildungen bzw. Qualitätszirkel.
Die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen sind alle 5 Jahre bei der KV Hamburg einzureichen.
Ergebnisse
Sind die geforderten Fortbildungen/ unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
Sind die geforderten Fortbildungen nicht bis zum 15.02. nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums nachgewiesen worden, ist die KV Hamburg berechtigt, die Teilnahme aufzuheben.