
NäPa (nicht-ärztliche Praxisassistenten) - Hausärztlich
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Ärzte die ausschließlich an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen:
- Fachärzten für Allgemeinmedizin,
- Fachärzten für Innere und Allgemeinmedizin,
- Praktischen Ärzten,
- Ärzten ohne Gebietsbezeichnung,
- Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V erklärt haben
- EBM Kapitel / GOP
03060,03061,03062, 03063,03064,03065, 38200, 38205
- Genehmigungsvoraussetzungen für die Praxis
Die Praxis muss in den letzten vier Quartalen, vor Antragstellung:
- durchschnittlich mindestens 700 Fälle je Hausarzt (mit voller Zulassung) und Quartal behandelt haben (bei mehreren Hausärzten in der Praxis erhöht sich die Fallzahl um 521 je weiterem Hausarzt mit vollem Tätigkeitsumfang).
oder
- in den letzten vier Quartalen im Durchschnitt mindestens 120 Fälle je Hausarzt und Quartal bei Patienten, die älter als 75 Jahre sind, behandelt haben (bei mehreren Hausärzten in der Praxis erhöht sich die Fallzahl um 80 Fälle je weiterem Hausarzt mit vollem Tätigkeitsumfang).
Sofern ein Hausarzt nicht in Vollzeit tätig ist, wird die Fallzahl anteilig ermittelt.
- Personelle Anforderungen
- Die nicht - ärztlichen Praxisassistenten müssen mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt werden,
- einen qualifizierten Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsbildung zur/ zum Medizinischen Fachangestellten/ Arzthelfer(in) oder gemäß dem Krankenpflegegesetz nachweisen
sowie
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis absolviert haben.
- Das Zertifikat über die Zusatzqualifikation der VERAH muss vorliegen.
- Das Zertifikat über die Zusatzqualifikation der NÄPA muss vorliegen.
(Die Zusatzqualifikation liegt vor, wenn die medizinische Fachangestellte eine Ausbildung zur VERAH® und die erforderlichen Aufbaumodule, VERAH® Plus, absolviert hat und eine Ergänzungsprüfung (LEK) bei der Landesärztekammer erfolgreich abgeschlossen hat, oder die Zusatzqualifikation über die Module bei einer Landesärztekammer erworben hat.)
Die Nachweise müssen der KV Hamburg vorgelegt werden.
- Zusätzliche Anforderungen/Informationen
Die Ärztekammer Hamburg führt die Lernerfolgskontrolle nach der Teilnahme an den VERAH Plus Modulen durch, die Teil der Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistenten ist. Bei Bestehen der Lernerfolgskontrolle wird eine Bescheinigung ausgestellt. Dieser Ablauf setzt die Ausbildung VERAH und VERAH Plus über das IHF (Institut für Hausärztliche Fortbildung im deutschen Hausärzteverband e.v.) voraus.
Für den Kompaktkurs, das Curricula NäPa, kooperiert die Ärztekammer Hamburg mit dem Edmund Christiani Seminar als Einrichtung der Ärztekammer Schleswig Holstein. Die Lernerfolgskontrolle sowie die Bescheinigung wird dort durchgeführt und ausgestellt.
Die Termine für die Lernerfolgskontrolle nach den erfolgreich abgeschlossenen Modulen zur VERAH Plus, können über die Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg gebucht werden.
Kontaktdaten der ÄK Hamburg:
Zentrale:202299-300
E-Mail an: akademie@aekhh.de