
Genehmigung
MRT Mamma
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Melissa Awada 040 / 22 802 - 449 melissa.awada@kvhh.de Rita Fischer 040 / 22 802 - 447 rita.fischer@kvhh.de Beate Gehrke-Vehrs Di - Do 040 / 22 802 - 384 beate.gehrke-vehrs@kvhh.de Sindy Richter 040 / 22 802 - 551 sindy.richter@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Facharzt für Radiologie
- EBM Kapitel / GOP
Kapitel 34.4 (34431)
- Fachliche Anforderung
- Zeugnis oder Genehmigung für die allgemeine Kernspintomographie im Gebiet "Diagnostische Radiologie"
- Differenziertes Zeugnis über die selbständige Durchführung und Befundung kernspintomographischer Untersuchungen der Mamma
- Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium nach der Vereinbarung vorgeschrieben
- Apparative Anforderungen
Die apparative Ausstattung ist anhand des Formulars "Gerätenachweis Kernspintomographie"nachzuweisen.
- zusätzliche Anforderungen
Abrechnungsgenehmigung der KVH - Genehmigung Mammographie und Mammasonographie